Aufnahmeverfahren
Bei Anfragen auf Unterbringung im Martinshof gelten folgende Schritte:
- Ausführliche Anamnese bzw. Problemgenese des Kindes einschliesslich aller Interventionsbemühungen. Angaben über schulische Entwicklung, Begabungspotential und Begabungsschwerpunkte.
- Psychologische oder kinderpsychiatrische Stellungnahmen (falls vorhanden).
- Nach Eingang der schriftlichen Aufnahmeanfrage werden die
Unterlagen von der Heimleitung und dem Team geprüft. Kommen
wir aufgrund der vorliegenden Information zu der Einschätzung,
eine effektive Hilfe anbieten zu können, dann ist uns folgendes
wichtig:
- Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit dem Jugendamt hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Hilfeplans (§36; 2 KJHG). Ein Erstgespräch mit dem/den Sorgeberechtigten, dem aufzunehmenden Kind und den Familienmitgliedern.
- Vorstellungsgespräch im Martinshof mit Eltern und zuständigem Sozialarbeiter(in). Hierbei soll die Familie unsere Einrichtung mit unseren Möglichkeiten (aber auch unseren Grenzen) näher kennenlernen; ggf. Vereinbarung über „Probewohnen“.
- In besonderen Fällen vereinbaren wir eine bis zu fünftägige „Probewohnzeit“, in der das Kind/der Jugendliche in den Alltag integriert wird und wir als Gesamtteam eine Entscheidung fällen.
- Klärung von Zuständigkeiten und offener Fragen, Vereinbarungen über Besuchskontakte und erste Absprachen über die Form der Zusammenarbeit.
- Entscheidung über eine Aufnahme und Festlegung des Aufnahmetermins.
- Von vornherein ausgeschlossen für eine Aufnahme im Martinshof sind: Akute Psychosen, Drogenabhängige, Kinder und Jugendliche mit Tendenzen zur Fremdgefährdung.