Kosten & Finanzen

Die Berechnung der Leistungsentgelte für die Hilfsangebote in unserer Einrichtung erfolgt auf der Grundlage des § 78 KJHG und des jeweils gültigen Rahmenvertrages für das Land Nordrhein Westfalen. Die darin festgelegten Standards und Verfahrensweisen sind für unsere Einrichtung gültig und bindend. Die bei der Erfüllung der Aufgabenstellung entstehenden Kosten (Personal-, Sach- und Investitionskosten) werden anhand einer geprüften Jahresbilanz ermittelt und die darauf aufbauende Kalkulation vom örtlich zuständigen Jugendamt geprüft und jeweils für ein Jahr genehmigt. Auf der Grundlage einer mit dem für uns zuständigen Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises abgestimmten Leistungsbeschreibung und der entsprechenden Qualitätssicherungsbeschreibung wird ein Leistungsentgelt vereinbart, das für das laufende Kalenderjahr Gültigkeit hat. Mit diesem Entgelt sind alle Leistungen abgegolten, die in der Betreuung der Kinder und Jugendlichen anfallen, ausgenommen die Pauschalen für Bekleidung, Taschengeld, Weihnachtsgeld und Beihilfen zu besonderen Anlässen. Für zusätzliche Therapien und Förderstunden wird ein Fachleistungsstundensatz berechnet (Leistungsbeschreibung FLST)

Kosten

  1. 213,52 € (Stand 01.01.2020) Tagessatz für die Betreuung in der heilpädagogisch-therapeutischen Gruppe
  2. Das Entgelt für Abwesenheitstage beträgt 80% des o. g. Entgeltes
  3. Der Fachleistungs-Stundensatz für zusätzliche Therapien beträgt z Zt. zwischen 42,- € und 59,39 € pro Stunde je nach Leistung.

Die entstandenen Betreuungskosten werden monatlich ermittelt und den jeweiligen Kostenträgern in Rechnung gestellt. Am Jahresende erfolgt eine Kostenabstimmung.